Was passiert im Störfall?

Bitte kontaktieren sie bei einem Störfall sofort unseren diensthabenden Facharbeiter unter der Nummer 07612/77232 33!

Was passiert im Störfall?

Bitte kontaktieren sie bei einem Störfall sofort unseren diensthabenden Facharbeiter unter der Nummer 07612/77232 33!

Nach ca. 7 Min.- Notstromversorgung durch BHKW, Inselbetrieb ca. 200 kW Zulaufpumpwerk, Rücklaufschlammschnecken, Rechen- und Notstrombeleuchtung bleiben intakt.
In der Anlage werden händische, pneumatisches und elektrisch betriebene Schieber benützt. Die Kapazität: ca. 30 Min. von der USV-Versorgung versorgt.

Wenn auch die Notstromversorgung ausfällt: keine Pumpen, keine Schieber können mehr betrieben werden, Beleuchtung fällt aus, Notbehelf – Handscheinwerfer.

Zulaufpumpwerk

Wenn gestört (Stromausfall) dann wird in die RÜB abgeleitet. Kapazität: 800 + 1.500 m³ bis die Notstromversorgung eingeschaltet wird.

Auslaufbauwerk

Der Ablauf erfolgt im freien Fall, daher vollkommen unbehindert.

Gasausfall

Mit eigener Gasversorgung (Faulgas) kann ein 24-Stunden-Notbetrieb aufrecht erhalten werden. Bei Lieferung von Erdgas sind die Blockheizkraftwerke unbehindert in Betrieb.

Sämtliche gasgefährdete Räume sind mit Gasspürgeräten ausgestattet. Störmeldungen werden direkt in die Leitstelle übertragen bzw. an die Bereitschaft über Handymeldung weitergegeben.

Durch die Gesetzesvorgabe gemäß Bundesgesetzblatt 309/2004 Verordnung explosionsfähige Atmosphären – VEXAT wurden alle Bereich der Anlage evaluiert und ein Explosionsschutzdokument erstellt.

Schieberausfall

Alle elektrischen Schieber bleiben so stehen, wie sie eingestellt waren. USV – versorgt Schieber für Gasanlage können noch ca. 30 Min. betätigt werden. Pneumatische Schieber gehen zu und können, so weit der Luftvorrat reicht, händisch betrieben werden.

PC Ausfall

Anlage läuft störungsfrei weiter. Lediglich Änderungen können nur bedingt geschaltet werden.

Die SIMATIC bleibt 30 bis 60 Minuten in Betrieb, daher sind Informationen nach außen nur während dieser Zeit gewährleistet.
Bei Störung der SIMATIC muss die Anlage händisch gefahren werden, das heißt, im vor Ort-Betrieb.

Keine Aufzeichnung von Betriebsdaten – es ist nur ein eingeschränkter Kläranlagenbetrieb möglich.

Störfallinformation für die Abwasserreinigungsanlage   Stand 27.07.2022

Die Abwassereinigungsanlage Reinhalteverband Traunsee-Nord dient der Reinigung der in den 6 Mitgliedsgemeinden anfallenden kommunalen und gewerblichen Abwässern.

Dem Reinhaltverband Traunsee-Nord gehören folgende Gemeinden an:

  • Gmunden
  • Altmünster
  • Pinsdorf
  • Ohlsdorf
  • Gschwandt
  • Traunkirchen

Die Anlage ist auf eine maximale Spitzenbelastung von 106.000 Einwohnergleichwerten ausgelegt. (103.000 Einwohnergleichwerte über die Kanalisation und 3.000 Einwohnergleichwerte über die Fäkalienübernahmestation)

Die Reinigung erfolgt in mehreren Anlagenteilen auf Basis von mechanischen, physikalischen, chemischen und biologischen Prozessen. Nach der Reinigung werden die geklärten Abwässer in die Traun als Vorfluter eingeleitet.

Die in der Biologie anfallende Biomasse hat ein durchschnittliches Alter von 12 bis 15 Tage, bevor diese als Überschussschlamm abgezogen wird. Mittels Scheibeneindicker (MÜSE) wird der Überschussschlamm auf ein Trockensubstrat von ca. 6% TS eingedickt bevor der Schlamm direkt den zwei Faulbehältern zugeleitet wird. Der Faulprozess bei dem Gas entsteht, dauert wiederum ca. 30 Tage. Danach wird der ausgefaulte Schlamm über einen Dekanter entwässert und zur Verbrennung bzw. zur Kompostierung gebracht.

Im Zuge dieses Faulprozesses fällt Faulgas an, welches nach der Zwischenspeicherung in einem Gasbehälter zur Gewinnung von elektrischer und thermischer Energie durch zwei Blockheizkraftwerke genutzt wird.

Durch eine regelmäßig Wartung und Inspektion wird Vorsoge getroffen, dass Störfälle, insbesondere eine Gewässerverunreinigung durch mangelhafte Abwasserreinigung oder Explosionen von Faulgas- Luftgemischen nicht eintreten. Aus diesem Grund wird der Betrieb der Abwasserreinigungsanlage von geschultem Fachpersonal gesteuert und rund um die Uhr überwacht. Zu diesem Zweck werden verschiedenste modernste technische Hilfsmittel eingesetzt, die jedoch eine tägliche persönliche Überwachung der Anlage, die auch an Sonn- und Feiertagen durchgeführt wird, nicht ersetzen.

Um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten sind dies mit einem Notfalltelefon ausgestattet mit welchem selbst bzw. durch Regungslosigkeit automatisch ein Alarm ausgelöst wird.

Störungen des Kläranlagenbetriebs können jedoch auch durch Ereignisse außerhalb der Kläranlage ausgelöste werden, wenn zum Beispiel Ölprodukte durch einen Verkehrsunfall oder unzulässige Stoffe in die Kanalisation und damit auch in die Reinigungsanlage gelangen. Durch entsprechende Überwachungsmaßnahmen wird seitens des Kläranlagenbetreibers versucht, solche Faktoren möglichst frühzeitig zu erkennen und schadstoffbegrenzende Gegenmaßnahmen im Rahmen des Kläranlagenbetriebs zu setzten. Zur Feststellung eventueller Schadstoffeinleitungen tragen unter anderem die Indirekteinleiterverträge bei, in denen die Qualität und die Quantität des Abwassers dokumentiert ist. Diese Verträge werden mit sämtlichen Betrieben abgeschlossen, die Abwasser produzieren das vom häuslichen Abwasser abweicht.

Sämtliche Störungen werden grundsätzlich in der Leitstelle registriert und an die diensthabenden Klärwärter weitergeleitet. Diese verfügen über das erforderliche Fachwissen und die notwendige Ausrüstung zur Behebung der Störungen. Bei Bedarf werden zusätzliche Maßnahmen gemeinsam mit den Organisationen der allgemeinen Katastrophenhilfe und der Behörde gesetzt. Grundlage für die Vorgansweise im Störfall ist die Betriebsanleitung der Abwasserreinigungsanlage.

Auch Falle einer Strommangellage ist der Betrieb der Abwasserreinigungsanlage über einen gewissen Zeitraum möglich und sind alle System darauf abgestimmt die Anlage autark zu betreiben.

Stellen betriebsfremde Personen Hinweise auf einen Störfall im Bereich der Kläranlage fest und können nicht erkennen, ob an der Behebung bereits gearbeitet wird, wird ersucht unverzüglich über folgende Telefonnummern ihre Wahrnehmung weiterzuleiten:

Montag bis Freitag 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr 07612 77232 0

Alle übrigen Zeiten Polizei Gmunden 07612 75533

Das eigenmächtige und unbefugte Betreten des Kläranlagenareals ist grundsätzlich nicht gestattet. Entsprechende Hinweistafeln sind an den Zugängen des eingezäunten Betriebsgeländes angebracht.

Sollte trotz aller Vorsorgemaßnahmen die seitens des Kläranlagenbetreibers gesetzt wurden ein Störfall eintreten, der einen nicht direkt einzugrenzenden Personenkreis betrifft, so würden die möglicherweise Betroffenen über Presse, Rundfunk oder dergleichen über die näheren Umstände und allenfalls zu beachtenden Verhaltensregeln informiert.

Für nähere Auskünfte steht das Fachpersonal, sowie Betriebsleiter und Geschäftsführung zur Verfügung.

Für nähere Auskünfte steht das Fachpersonal, sowie Betriebsleiter und Geschäftsführung zur Verfügung.

Geschäftsführer Ing. Stadler Peter
Tel.: 07612 77232 10

Betriebsleiter Buchegger Markus
Tel.: 07612 77232 31

Fax.: 07612 77232 15

Anschrift: Reinhalteverband Traunsee-Nord, Münzfeld 24, 4810 Gmunden

Internet: www.rhv-tsn.at

Mail.: office@rhv-tsn.at